Steuerliche Maßnahmen bei Hochwasserschäden

Maßnahmenkatalog der Finanzverwaltung zur Abmildung finanzieller Belastungen in Folge des Hochwasseres

Das Finanzministerium NRW gibt in einem aktuellen Schreiben bekannt, welche steuerlichen Maßnahmen greifen, um von der Hochwasserkatastrophe Betroffenen zu entlasten.

Die Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten umfassen

  • Stundungsmaßnahmen und Anpassung von Vorauszahlungen
  • Abmildung steuerlicher Folgen bei Verlust von Buchführungsunterlagen
  • Sonderabschreibungen bei Ersatzbeschaffungen
  • Rücklagenbildung

Das Schreiben des Finanzministeriums finden Sie hier zum DOWNLOAD.