Unwetterfolgen: NRW bietet Soforthilfe für Gewerbebetriebe


Von:  LIV Nordrhein / G. Gormanns / 23.07.2021 / 11:30



Das Unwetter hat auch zahlreiche Unternehmen und Gewerbetreibende in unserer Region getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden.

Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.

Antragsformular, Richtlinien für die Gewährung und FAQ´s zur Soforthilfe finden Sie hier.



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