Allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice tätig sind, sind
pro Kalenderwoche mindestens zwei Tests anzubieten, unabhängig davon, ob für die Mitarbeiter ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.
Außerdem sind pro Woche ausreichend Schutzmasken zur Verfügung zu stellen.
Die wichtigsten Fakten zur Testangebotspflicht haben wir für Innungsmitglieder in einem aktualisierten Merkblatt zusammenfasst.
<link file:206258 download>Merkblatt zum Download
Anmeldung zum exklusiven Mitgliederbereich erforderlich!
