NRW: Landesregierung stellt Maßnahmenpaket für die Wirtschaft vor


Von:  LIV Nordrhein / G. Gormanns / 20.03.2020 / 10:28


Landesregierung sagt auf Wirtschaftsgipfel schnelle und unbürokratische Hilfen für Unternehmen zu.


Am Donnerstag, 19. März, fand der erste Wirtschaftsgipfel der Landesregierung während der Corona-Epidemie statt. Ministerpräsident Armin Laschet, Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart, Finanzminister Lutz Lienenkämper und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann tauschten sich in einer digitalen Konferenz mit Vertretern aus Unternehmen, Banken und Verbänden dazu aus, mit welchen Maßnahmen der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen in Zeiten der Corona-Pandemie schnell, unbürokratisch und wirksam geholfen werden kann.

Ausgewählte Maßnahmen des Hilfspakets der Landesregierung:

  •     Die Landesregierung wird einen Nachtragshaushalt allein zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen aufstellen und darin ein Sondervermögen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro vorsehen.
  •     Der Bürgschaftsrahmen wird massiv erhöht – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW, sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich der Haftung, sobald die EU-Kommission dies zulässt. Der Rahmen für Landesbürgschaften wird von 900 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Anträge auf die Gewährung von Landesbürgschaften werden innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.
  •     Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten.
  •     Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet.
  •     Die NRW.Bank hat die Bedingungen ihres Universalkredits bereits attraktiver gestaltet und übernimmt nun schon ab dem ersten Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos.
  •     Ergänzend zu dem angekündigten Bundeszuschussprogramm, das vor allem als Soforthilfe für Kleinunternehmen dringend benötigt wird, wird die Landesregierung passgenau Landesmittel mit zuschussähnlichem Charakter dort bereitstellen, wo dies aufgrund von Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Hier kommt es auf eine enge Verzahnung mit dem Bundesprogramm an.

Alle Informationen der Landesregierung für Unternehmen in NRW auf einen Blick.


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