Neues Jahr, neue Kosten


Von:  LIV Nordrhein / G. Gormanns / 03.01.2019 / 16:27


Die Kosten der Malerstunde 2019


Wie jedes Jahr ändern sich auch 2019 die Rahmendaten, die die betrieblichen Kosten beeinflussen (Lohnerhöhungen, neue Beiträge zur Sozialversicherung usw.). Gerade im lohnintensiven Maler- und Lackiererhandwerk wirkt sich das auf die Kosten aus, die pro produktiver Stunde eines gewerblichen Mitarbeiters anfallen.
In der Lohnbuchhaltung werden diese Änderungen sofort berücksichtigt.
Aber auch in der eigenen Kalkulation? Mit welchen Verrechnungssätzen arbeitet eigentlich ihr Kalkulationsprogramm?
In einer Übersicht hat der Verband diese Kosten je Arbeitsstunde für verschiedene Mitarbeitergruppen für das neue Jahr zusammengefasst.
Bei den verwendeten Zuschlagssätzen handelt es sich zum Teil um statistische Durchschnittswerte, die je nach Betriebsgröße und –struktur natürlich variieren kön-nen. Bei der Ermittlung der lohngebundenen Kosten wurden ein Jahresurlaub von 28 Tagen und eine Jahreskapazität von rund 1600 produktiven Arbeitsstunden je Mitarbeiter unterstellt. Die lohngebundenen Kosten umfassen neben den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung auch die Aufwendungen für Urlaub, Entgeltfortzahlung, Weihnachtsgeld und Vermögenswirksame Leistungen.

Bei den so ermittelten  Verrechnungssätzen wurden sämtliche betrieblichen Gemeinkosten als prozentuale Zuschläge über den Stundenlohn verrechnet. In der Praxis werden jedoch auch die eingesetzten Materialen mit einem Gemeinkostenzuschlag gegenüber Auftraggebern abgerechnet. Dadurch vermindert sich der Zuschlagsatz auf die Stundenlöhne. Wie sich dies auf die Lohnkosten pro Stunde auswirkt, wird ebenfalls dargestellt. <link file:142055>Zur Übersicht: Die Kosten der Malerstunde

Willkommen im Mitgliederportal!
×

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK