Wie in unserem? Newsbeitrag vom 15. Februar 2022berichtet, sollte über das Gesetzesvorhaben zum Mindestlohn quasi „nebenbei“ die Bau- und Ausbauwirtschaft dazu verpflichtet werden, die Arbeitszeiten jeden Mitarbeiters elektronisch und manipulationssicher zu erfassen. Und dies sofort bei Arbeitsbeginn eines jeden Mitarbeiters und jeder Mitarbeiterin. Im Maler- und Lackiererhandwerk wäre dieses Gesetz nur mit hohem bürokratischen Aufwand zu befolgen gewesen.
Wie aus Regierungskreisen verlautet, hat insbesondere der Koalitionspartner FDP auf die Proteste aus der Bau- und Ausbauwirtschaft hin interveniert – und wird die Erfüllung des Prüfauftrages kritisch und wachsam begleiten.

