Gemeinsame Erklärung zum Erhalt der VOB/A

Bauverbände und Gewerkschaft IG BAU wenden sich gegen die Abschaffung der VOB/A. Der Koalitionsvertrag sieht vor zu prüfen, ob die Verfahrensregeln für die Vergabe von Bauleistungen - wie bereits bei den Lieferdienstleistungen - in einer Vergabeverordnung durch den Gesetzgeber geregelt werden. Sie würden dann nicht mehr durch den paritätisch besetzten Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) bestimmt.

Wirtschaftsverbände und Bauministerkonferenz setzen sich für den Erhalt der VOB A ein, kommunale Spitzenverbände und Vertreter der Wirtschaftsministerkonferenz für eine Integration in die Vergabeverordnung. Die gemeinsame Erklärung ist deshalb ein wichtiges Signal.

Auftraggeber und Auftragnehmer schätzen die VOB/A als praxistaugliche Rechtsgrundlage für das Bauen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene. Ein entscheidender Vorteil ist, dass Vergabe- und Vertragsrecht sowie die technischen Regeln in einem Werk ineinandergreifen. Angesichts der Herausforderungen im Wohnungsbau ist das bewährte Verfahren wichtig. 

Einzelheiten in der beigefügten Erklärung.