Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) trat am 27.01.2021 - befristet bis zum 15. März 2021 - in Kraft.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA) hat hierzu anliegenden Fragen-Antwort-Katalog erstellt.
