Erste ordentliche Mitgliederversammlung vor 75 Jahren


Von:  LIV Nordrhein / 25.08.2023 / 12:27


Wir gratulieren.


Die endgültige Neubildung des nordrheinischen Innungsverbandes erfolgte anlässlich der ersten Mitgliederversammlung am 25. August 1948 in Düsseldorf. Ein wesentlicher Grund  lag darin, dass die vom vorläufigen Vorstand des Innungsverbandes und von der Obermeister-Versammlung am 30. Januar 1948 beschlossene Satzung als rechtliche Grundlage für die weitere Tätigkeit des Fachverbandes erst durch Erlass des Wirtschaftsministeriums von Nordrhein-Westfalen vom 7. Juli 1948 genehmigt wurde.

Mit Genehmigung der Verbandssatzung erlangte der Verband seine Rechtsfähigkeit als juristische Person des privaten Rechts. Nach § 1 der neuen Satzung erhielt der Verband die Bezeichnung „Innungsverband des nordrheinischen Malerhandwerks“.

Dem Verband gehörten 38 Malerinnungen mit 7.393 Betrieben an. Die Beschäftigtenzahl lag bei 9.598 Gesellen, 1.215 Hilfskräften, 3.333 Lehrlingen, 497 Umschülern, 1.014 mitarbeitenden Familienangehörigen und 390 kaufmännischen Angestellten.

Malermeister Adolf Seufert, Köln, wurde zum ersten Vorsitzenden gewählt. Obermeister Paul Lessmann, Düsseldorf, fungierte als stellvertretender Vorsitzender.

Die ersten Geburtswehen setzten jedoch bereits am 4. Oktober 1945 ein, anlässlich einer Obermeister-Zusammenkunft in Düsseldorf, die unter dem Vorsitz des damaligen Leiters der Gruppe Handwerk in der Abteilung Wirtschaft des Oberpräsidiums, Herrn Direktor Schmidt, stand.

„In seinen Ausführungen erläuterte Direktor Schmidt den Zweck der Zusammenkunft, umriss anhand von Beispielen den neuen Wirkungskreis und betonte den notwendigen Zusammenschluss der Innungen zu einem Fachverband, hier Provinzialinnungsverband des nordrheinischen Malerhandwerks. Wie er weiter ausführte, waren die bisherigen Bezirksstellen an die Weisungen ihrer Reichsinnungsverbände gebunden, während die nunmehr errichteten bzw. noch zu errichtenden Provinzialinnungsverbände von sich aus die notwendigen Richtlinien zur fördernden Berufsarbeit zu geben hätten. Die Erkenntnis zur Zusammengehörigkeit muss in jedem strebsamen Handwerker stecken.“

Die anwesenden Obermeister erklärten sich bereit, die jeweils von ihnen vertretene Innung dem Provinzialinnungsverband anzuschließen. Ferner sprachen sie sich einstimmig für eine Pflichtmitgliedschaft zur Handwerksinnung aus und forderten darüber hinaus die Erhaltung des großen Befähigungsnachweises sowie eine Zulassung zur Selbständigkeit nur für solche Personen, die den Nachweis der abgelegten Meisterprüfung erbracht hätten.

Einen weiteren wichtigen Punkt dieser Obermeister-Besprechung stellte die Wahl eines vorläufigen Vorstandes für den neuen Provinzialinnungsverband dar. Während die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters geheim durchgeführt wurde, vollzog sich die Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder unter Berücksichtigung der Größe der Regierungsbezirke durch Zuruf. Die Wahlen erbrachten folgendes Ergebnis:

Malermeister Adolf Seufert, Köln, Vorsitzender

Malermeister Gustav Schäfer, Solingen, stv. Vorsitzender

Man kann also durchaus geteilter Meinung sein, was das eigentliche Gründungsdatum des Verbandes betrifft.

Das Redaktionsteam gratuliert trotzdem am 25. August.


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