Ausbildungstarif im Maler- und Lackiererhandwerk: Erste Verhandlungsrunde brachte noch kein Ergebnis


Von:  LIV Nordrhein / G. Gormanns / 22.07.2019 / 12:58


Der Tarifvertrag für die Auszubildenden im Maler- und Lackiererhandwerk 2017-2019 vom 13. September 2017, der insbesondere die Ausbildungsvergütungen enthält, hat eine Laufzeit bis 31. Juli d. J. und ist von der Gewerkschaft IG BAU fristgerecht gekündigt worden.


Der Tarifvertrag für die Auszubildenden im Maler- und Lackiererhandwerk 2017-2019 vom 13. September 2017, der insbesondere die Ausbildungsvergütungen enthält, hat eine Laufzeit bis 31. Juli d.J. und ist von der Gewerkschaft IG BAU fristgerecht gekündigt worden.

Am 16. Juli 2019 fand der Auftakt der Verhandlungen zum Tarifvertrag Auszubildende statt. Die Gewerkschaft präsentierte dabei zunächst ihren Forderungskatalog:

  • Kräftige Erhöhung der Ausbildungsvergütungen  um 200 €,
  • 30 Tage Urlaub für Auszubildende,
  • Altersvorsorge für junge Gesellen („Starttopf“ für die Altersvorsorge nach Ende der Ausbildung für junge Gesellen, die im Gewerk bleiben),
  • perspektivisch Einführung einer Ausbildungsumlage auch im Maler- und Lackiererhandwerk nach dem „Vorbild“ Bauhauptgewerbe, Dachdecker, Garten- und Landschaftsbau

Die IG BAU begründete diese Forderungen u.a. mit der Attraktivität des Maler- und Lackierhandwerks im Vergleich zu anderen Berufen. Höhere Lebenshaltungskosten in Ballungsgebieten, Anforderungen an Mobilität, Fahrkosten zur Berufsschule etc. erforderten ebenfalls die „kräftige Erhöhung“. Bei jungen Leuten spiele Freizeit eine starke Rolle, daher sei beim Urlaub eine Angleichung notwendig, um im Wettbewerb der Branchen zu bestehen. Von einer Ausbildungsumlage profitierten gerade diejenigen Betriebe, die in Ausbildung investieren, gegenüber denjenigen, die dies nicht tun.

Die Arbeitgeber-Kommission machte deutlich, dass man auch die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe im Blick haben müsse. Die von der IG BAU geforderte Erhöhung (sie entspäche einem Plus von über 25 Prozent) widerspricht einer vernünftig austarierten Lösung, die keinen überfordern sollte.  Zur Ausbildungsumlage existiert bisher eine ablehnende Beschlusslage. Die Betriebe seien bereit, auch ohne Umverteilungsumlagen in den Nachwuchs zu investieren.
Die Verhandlungskommission verwies im Übrigen auf die am 25. Juli 2019 in Frankfurt noch stattfindende weitere Beratung der Großen Tarif-Kommission.

Die Verhandlungen wurden vertagt auf den 26. August 2019.

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