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https://www.maler-lackierer-nr.de/innungen/innung-mettmann/aktuell/nachricht/artikel/ab-17-september-starten-die-aufbauhilfen-in-nrw/
Gedruckt am Samstag, den 4. Mai 2024
Am 17. September 2021 starten in NRW die Aufbauhilfen für die von der Flutkatastrophe betroffenen Betriebe.
Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen.
Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert.
Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:
Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.
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