Ab 17. September starten die Aufbauhilfen in NRW


Von:  LIV Nordrhein / 15.09.2021 / 17:07


Informationen zu den Aufbauhilfen für Unternehmen


Am 17. September 2021 starten in NRW die Aufbauhilfen für die von der Flutkatastrophe betroffenen Betriebe.

Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen.

Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert.

Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:

  1.     Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermitttlung, soweit noch nicht vorliegend
  2.     Unternehmen gehen zunächst auf ihre zuständige Handwerkskammer zu. Dort werden sie vorab zur Antragstellung beraten (obligatorische Vorab-Beratung) und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge. Eine Zusammenstellung der Anlaufstellen bei den Handwerkskammern in NRW finden siehier.
  3.    Erst im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.

 Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.
 

Fragen und Antworten zu den Aufbauhilfen für Unternehmen

Weitere Informationen auf der Webseite der NRW-BANK


Willkommen im Mitgliederportal!
×

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK