Zum aktuellen Sachstand beim Beschränkungsvorschlag von Isocyanaten – was kommt auf Fahrzeuglackierbetriebe zu?


Von:  Bundesverband - Dr. Albert Bill / 01.01.2021 / 14:44


Im Arbeitskreises Autoreparaturlackierung beim Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL), die am 07. Dezember 2020 als Webkonferenz stattgefunden hat und in dem die Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer als Vertreter der Verarbeiter Mitglied ist, wurde vom zuständigen Obmann Andreas Hoffmann und VdL-Referentin Aline Rommert auch der aktuelle Sachstand zum Beschränkungsvorschlag von Diisocyanaten thematisiert und angesprochen.


Die Kurzfassung zum aktuellen Kenntnisstand lautet: Nach dem 24. August 2023 dürfen Diisocyanate nur noch hergestellt, vertrieben und verwendet werden, wenn die erforderlichen Schulungen der Mitarbeiter erfolgt und dokumentiert sind. Die Schulungen der Mitarbeiter sind alle 5 Jahre zu wiederholen. Das gilt dann auch für die Fahrzeuglackierer. Es gibt derzeit aber noch keine verbindliche Festlegung hinsichtlich dem Umfang der Schulungsmaßnahmen. Ebenso fehlt auch noch die Festlegung wer darf die Schulungsmaßnahmen durchführen und wie und in welchem Umfang sind die Schulungsmaterialien bereitzustellen. Zum Hintergrund: Im Maler- und Lackiererhandwerk sind typische Anwendungen von Diisocyanaten Korrosionsschutz- und Holzschutzlacke, Fußbodenbeschichtungen, Industrie- und Autoreparaturlackierungen sowie Kunststofflacke. Vor allem die schnelle Aushärtung bei Umgebungstemperatur verbunden mit einer exzellenten Lichtbeständigkeit der Lackierung, auch gegen UV-Strahlung, ist hierbei ausschlaggebend und von Bedeutung. – Warum also beschränken? Ende 2015 hatte Deutschland bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA einen Vorschlag für ein Beschränkungsverfahren für Diisocyanate vorgelegt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hatte dabei vorgeschlagen, dass Diisocyanate sowie Produkte mit einem Anteil von >0,1% Diisocyanaten künftig nur noch unter gewissen Voraussetzungen verwendet werden dürfen und bestimmte Bedingungen bei der Herstellung und Verarbeitung von Produkten mit Diisocyanaten erfüllt werden. Im Februar 2017 legte die BAuA der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) dann ein Beschränkungsdossier vor, in dem Risikomanagementmaßnahmen vorgeschlagen wurden, um den sicheren Umgang mit Diisocyanaten (z. B. als Polyurethan-Beschichtungen) am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Mit Datum 4. August wurden die Beschränkungen von Diisocyanaten dann im Amtsblatt der Europäischen Union (Abl. L 252 vom 4.8.2020, S. 24-27) bekannt gegeben. Die Verordnung (EU) 2020/1149 ist am 24. August 2020 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Sie ändert den Anhang XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich der Aufnahme von Diisocyanaten in die Beschränkungsliste. Die Beschränkung legt Anforderungen für die Verwendung und das Inverkehrbringen von Diisocyanaten als Stoffe als solche, Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen für industrielle und gewerbliche Verwendungen in Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent fest. Konkret schreibt die die Beschränkung vor: Nach dem 24. Februar 2022 müssen alle erforderlichen Änderungen zur Produktkennzeichnung umgesetzt sein und Abnehmer über die erforderlichen Schulungsmaßnahmen informiert werden. Dabei ist zu beachten, dass der Inverkehrbringer dafür sorgen muss, dass den Abnehmern dieser Stoffe oder Gemische die entsprechenden Informationen und Schulungen zur Verfügung gestellt werden. Nach dem 24. August 2023 dürfen Diisocyanate nur noch hergestellt, vertrieben und verwendet werden, wenn die erforderlichen Schulungen der Mitarbeiter erfolgt und dokumentiert sind. Die Schulen der Mitarbeiter sind alle 5 Jahre zu wiederholen. Der Herstellerverband ISOPA/ALIPA und die CEPE Task Force „Isocyanates“ erarbeiten sektorspezifisches Schulungsmaterial. Art und Umfang des Schulungsmaterials, sowie eine Festlegung welche Institutionen in den Mitgliedstaaten die Schulungen durchführen können und wie das Schulungsmaterial bereit gestellt werden soll ist bislang noch offen. Eine Differenzierung für verschiedene Anwendergruppen sei aber vorgesehen, je nachdem wie stark der Kontakt mit den Produkten ausfällt. 

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