ZDH-Präsident Wollseifer zu den Änderungen beim Programm "Ausbildungsplätze sichern"


Von:  Bundesverband - Christine Marzulla; BV, GIT, Isabel Birk / 11.12.2020 / 07:02


Gegenüber der Ersten Förderrichtlinie wurden jetzt zwei Punkte der Förderrichtlinie verbessert.


  • ZDH-Präsident Wollseifer
Wir haben darüber schon <link https: www.farbe.de mitgliederportal nachrichten alle-nachrichten nachricht artikel ausbildungspraemie-nicht-automatisch-fuer-jeden-betrieb _blank>am 25. Juni berichtet. Mit der Ausbildungsprämie aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sollen die Folgen der Corona-Pandemie im Ausbildungsmarkt abgefedert werden.  Gegenüber der Ersten Förderrichtlinie wurden jetzt zwei Punkte der Förderrichtlinie verbessert (Stand: 11.12.2020): 
  • Der zugrundeliegende Zeitraum für die Umsatzeinbrüche wurde ausgeweitet (April bis Dezember 2020)
  • Die Höhe des förderrelevanten Umsatzeinbruchs wurde reduziert
  • Rückgang in zwei zusammenhängenden Monaten um durchschnittlich mind. 50 %
    oder
  • Rückgang in fünf zusammenhängenden Monaten um durchschnittlich mind. 30 %
  • Für den Vergleich der Ausbildungssituation wird der Juni bis Juni des Folgejahres herangezogen
  • Die Änderungen gelten auch rückwirkend
  • Förderanträge können binnen drei Monaten auch für bestehende Ausbildungsverhältnisse gestellt werden, für die vorher keine Förderung möglich war, die jetzt aber von angepassten Voraussetzungen erfasst sind
Außerdem eine FAQ zum Bundesprogramm. Die Änderungen beim Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" bringen deutliche Verbesserungen für unsere ausbildenden Handwerksbetriebe und geben damit ein wichtiges Signal der Wertschätzung des Ausbildungsengagements unter den durch Corona erschwerten Bedingungen.
Damit besteht Hoffnung, dass mehr Ausbildungsbetriebe diese so wichtige Unterstützung ihrer Ausbildungsleistung erhalten. Die <link https: www.zdh.de fileadmin user_upload themen bildung ausbildung tabelle_erste_aenderung_erste_foerderrichtlinie_ausbildungsplaetze_sichern.pdf _blank>weiteren Anpassungen hat der ZDH tabellarisch zusammengestellt.
Dazu ZDH-Präsident Wollseifer:
Es ist gut, dass der Unterstützung der Ausbildungsbetriebe vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eine hohe Priorität eingeräumt wird. Das wird durch die nun erfolgten Änderungen zum Ausdruck gebracht, denn sie zielen darauf, bemängelte Hindernisse der bisherigen Regelungen abzubauen und mehr Betriebe zu motivieren, an ihrem Ausbildungsengagement festzuhalten. Das ist für die künftige Fachkräftesicherung von entscheidender Bedeutung. Denn junge Menschen, die heute nicht ausgebildet werden, weil sich von der Pandemie stark betroffene Betriebe nicht dazu in der Lage sehen, fehlen morgen als qualifizierte Fachkräfte.  Bisher waren die Fördervoraussetzungen der Ersten Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sehr restriktiv, weshalb nur wenige Handwerksbetriebe von der Förderung Gebrauch machen konnten. Daher ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die nun vorgenommenen Änderungen der tatsächlichen Betroffenheit der Betriebe Rechnung tragen und die Förderung praxistauglicher machen. Richtigerweise ist der Zeitraum, in dem Umsatzeinbrüche geltend gemacht werden können, ausgeweitet worden. Zudem ist die Höhe des förderrelevanten Umsatzeinbruchs niedriger angesetzt worden. Das lässt erwarten, dass künftig mehr ausbildende Handwerksbetriebe diese so wichtige Unterstützung ihrer Ausbildungsleistung erhalten." <link https: www.arbeitsagentur.de unternehmen finanziell bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern _blank>Bundesagentur für Arbeit zum Programm <link https: www.bmas.de de presse pressemitteilungen _blank>Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Programm

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