Zitat: „Die Vereinbarung bekräftigt auch die Verpflichtung jedes Unternehmens in Deutschland, ein Hygienekonzept auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblicher Pandemieplanung umzusetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anzupassen. Ausdrücklich empfohlen werden Heimarbeit oder mobiles Arbeiten zu Hause, wo immer dies realisierbar ist.“
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Die Mustervorlagen „Gefährdungsbeurteilung“ und „Betriebsanweisung“ finden Sie hier beigefügt.