Die Regelungen durch die Corona-Arbeitsschutzverordnung und das Infektionsschutzgesetz gelten seit 24. November 2021 und sind vorerst gültig bis 19 März 2022.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde nicht verschärft. Neue Regelungen ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz: 3G-Regel am Arbeitsplatz; Kontroll- und Dokumentationspflicht zur 3G-Regel durch den Arbeitgeber; Homeoffice-Pflicht.
Neue Negelungen:
- Betriebliche 3G-Regel (auch Baustellen, im Innenraum und im Freien, betrieblich organisierte Fahrten zu Baustellen, Verkehrswege auf Baustellen)
- Kontrolle der 3G-Regel durch den Arbeitgeber und Dokumentation dieser Kontrolle
- Homeoffice-Pflicht: Bei Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten muss der Arbeitgeber Homeoffice anbieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben das Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
Wichtige alte Regeln, die weiterhin gelten:
- Betriebliches Hygienekonzept muss vorliegen
- Testangebotspflicht (zweimal pro Woche, Antigen-Schnell- oder Selbsttests)
- Maskenpflicht, wo technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen (siehe betriebliches Hygienekonzept)
- Beschäftigten muss die Möglichkeit gegeben werden, sich auch während der Arbeitszeit impfen zu lassen.
- Hinweis auf Impfmöglichkeiten im Rahmen von Unterweisungen.
- Kontaktbeschränkung, wo möglich (Nutzung von Räumen durch mehrere Personen minimieren)
Offene Fragen?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen ? ausführlichen Online-Katalog der wichtigsten Fragen aufgestellt und beantwortet. Unser Partner Basiknet hat eine hilfreiche Checkliste sowie ein Faktenblatt zum Thema erstellt.
Redaktioneller Hinweis: Diese Informationen finden Interessenten in der angehängten Datei. Unsere älteren Artikel zum Thema finden sie ebenfalls unten verlinkt.

