Weihnachtsgeld 2022: Höhe derzeit noch wie im Jahre 2021


Von:  BV - Thomas Nonas (Syndikusrechtsanwalt) / 18.10.2022 / 10:27


FRANKFURT. Solange noch keine tarifliche Einigung zum Ecklohn besteht, sind die Beträge betreffend der Weihnachtszuwendung/Weihnachtsgeld/Jahressonderzahlung aus dem Merkblatt für 2021 noch aktuell. Am 08.11.2022 finden jedoch weitere Lohntarifverhandlungen statt, sodass sich dies noch ändern könnte.


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Die Höhe des Weihnachtsgeldes ergibt sich gemäß dem ungekündigten Tarifvertrag über die Zahlung einer Weihnachtszuwendung – Jahressondervergürung im Maler- und Lackiererhandwerk vom 15. Juni 1994 i.d.F. vom 19. Oktober 2018 aus der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der Ecklohnhöhe. Da der der Ecklohntarifvertrag derzeit neu verhandelt wird, aber noch keine Einigung erziehlt werden konnte, bleibt die Höhe der Sondervergütung im Vergleich zum Jahre 2021 vorerst gleich.

Sollte allerdings bei den angesetzten Lohntarifverhandlungen am 08.11.2022 ein Tarifabschluss erfolgen, der schon zum Auszahlungszeitpunkt und damit zum 01.12.2022 wirksam würde, werden wir natürlich sofort ein aktuelles Merkblatt mit den dann aktuell geltenden Zahlen zur Verfügung stellen.


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