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https://www.maler-lackierer-nr.de/aktuell/nachricht/artikel/verguetungen-fuer-auszubildende-steigen-ab-august-2023
Gedruckt am Montag, den 29. April 2024
Bereits im Dezember 2022 verständigten sich die Tarifparteien auf einen Tarifabschluss für die Auszubildenden im Maler- und Lackiererhandwerk.
Zum 1. August 2023 tritt die erste Erhöhungsstufe des neuen Tarifvertrages in Kraft.
Neue tarifliche Ausbildungsvergütungen (monatliche Vergütung)
| 01. August 2023bis 31. Juli 2024 | 01. August 2024bis 31. Juli 2025 |
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1. Lehrjahr | 770 € | 800 € |
2. Lehrjahr | 850 € | 885 € |
3. Lehrjahr | 1015 € | 1050 € |
Die tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit und zu den Urlaubsansprüchen bleiben unverändert.
Urlaubsanspruch | 25 Arbeitstage pro Kalenderjahr Nimmt der Auszubildende im Laufe des Jahres die Ausbildung im Betrieb auf oder scheidet er im Laufe des Jahres aus, so erhält er für jeden vollen Monat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs. |
Zusätzliches Urlaubsgeld | 15 % der zuletzt fälligen monatlichen Ausbildungsvergütung
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Ausbildungszeit pro Woche | 40 Stunden
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Kürzung der Ausbildungsvergütung | Für unentschuldigte Fehlzeiten im Ausbildungsbetrieb, überbetrieblicher Ausbildungsstätte oder Berufsschule kann die monatliche Vergütung für jede ausgefallene Ausbildungsstunde um 1/173 gekürzt werden. |
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