Vergütungen für Auszubildende steigen ab August 2023


Von:  LIV Nordrhein / Guido Gormanns / 19.07.2023 / 15:49


Zum 1. August 2023 tritt die erste Erhöhungsstufe des neuen Tarifvertrages in Kraft.


Bereits im Dezember 2022 verständigten sich die Tarifparteien auf einen Tarifabschluss für die Auszubildenden im Maler- und Lackiererhandwerk.

Zum 1. August 2023 tritt die erste Erhöhungsstufe des neuen Tarifvertrages in Kraft.

Neue tarifliche Ausbildungsvergütungen (monatliche Vergütung)

 

01. August 2023

bis 31. Juli 2024

01. August 2024

bis 31. Juli 2025

1. Lehrjahr

770 €

800 €

2. Lehrjahr

850 €

885 €

3. Lehrjahr

1015 €

1050 €

Die tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit und zu den Urlaubsansprüchen bleiben unverändert.

Urlaubsanspruch

25 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Nimmt der Auszubildende im Laufe des Jahres die Ausbildung im Betrieb auf oder scheidet er im Laufe des Jahres aus, so erhält er für jeden vollen Monat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs.

Zusätzliches Urlaubsgeld

15 % der zuletzt fälligen monatlichen Ausbildungsvergütung

 

Ausbildungszeit pro Woche

40 Stunden

 

Kürzung der Ausbildungsvergütung

Für unentschuldigte Fehlzeiten im Ausbildungsbetrieb, überbetrieblicher Ausbildungsstätte oder Berufsschule kann die monatliche Vergütung für jede ausgefallene Ausbildungsstunde um 1/173 gekürzt werden.


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