Unterer Branchen-Mindestlohn steigt zum 1. Mai


Von:  LIV Nordrhein / G. Gormanns / 12.04.2019 / 08:33


Zum 1. Mai 2019 erhöht sich der untere Branchen-Mindestlohn für das Maler- und Lackiererhandwerk. Der sogenannte Mindestlohn 1 steigt von 10,60 € auf 10,85 €.


Zum 1. Mai 2019 erhöht sich der untere Branchen-Mindestlohn für das Maler- und Lackiererhandwerk. Der sogenannte Mindestlohn 1 steigt von 10,60 € auf 10,85 €. Er gilt für „ungelernte Arbeitnehmer“, die mit einfachen Hilfstätigkeiten beschäftigt werden. Der Mindestlohn 2 (für Gesellen bzw. Arbeitnehmer, die einschlägige Facharbeiten ausführen) verbleibt in den alten Bundesländern hingegen konstant bei 13,30 €.

Die Branchen-Mindestlöhne Maler wurden bereits im April 2017 langfristig für den Zeitraum Mai 2017 bis 2021 vom Bundesminister für Arbeit und Soziales festgelegt (BAnz AT 28.04.2017 V1).

Die Mindestlöhne für das Malerhandwerk 2017-2021 sind als Lohnuntergrenze allgemeinverbindlich nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Sie gelten für alle Arbeitgeber der Branche, unabhängig davon, ob eine Tarifbindung vorliegt oder nicht. Ebenso sind sie verbindlich für Leih- und Zeitarbeitnehmer, die von Malerbetrieben entliehen werden, sowie für ausländische Arbeitgeber, die für Malerarbeiten Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.

Der höhere Mindestlohn 2 gilt wie bisher nicht nur für Gesellen mit Gesellenbrief, sondern auch für Arbeitnehmer ohne Gesellenbrief, die einschlägige Facharbeiten ausführen (und keine einfachen Hilfsarbeiten) - für Facharbeiten Maler existiert eine Liste mit entsprechenden Tätigkeitsbeispielen als Anhang zur Rechtsverordnung.

Hier finden Sie eine aktualisierte<link file:147525 download> Tarifübersicht sowie<link file:147523 download> Die Kosten der Maler-Stunde 2019.

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