Umfrage zur Verbreitung von Asbestscheinen nach TRGS 519


Von:  LIV Nordrhein / Dr. Andreas Schütz / 20.12.2021 / 10:24



Für  Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen ist und war grundsätzlich immer ein Sachkundenachweis erforderlich.
Typische Tätigkeiten mit Asbest waren im Malerhandwerk insbesondere das Beschichten von Asbestzementfassadenplatten. Diese Tätigkeiten wurden von einem geringeren Teil der Innungsbetriebe durchgeführt, entsprechend ist der Anteil von Sachkundeinhabern (Asbestschein nach TRGS 519, Anlage 4) überschaubar.

Der Bundesverband plant einen speziell auf das Malerhandwerk zugeschnittenen Asbestschein zu lizenzieren.

Wir gehen davon aus, dass das Thema wegen  asbesthaltiger Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber deutlich  an Bedeutung gewinnen wird.

Vor diesem Hintergrund interessiert uns, in welchem Umfang Sachkundenachweise bei den Innungsbetrieben bereits verbreitet sind (Beschäftigte und / oder Inhaber, die über einen Sachkundeschein verfügen).

Die Umfrage ist anonym. Die Ergebnisansicht ist freigestellt, sie können die Beantwortung der Fragen also selbst unter dem Umfragelink mitverfolgen.

Wir würden uns über ein möglichst aussagekräftiges Ergebnis freuen, machen Sie also mit!

Zur Umfrage

Die Ergebnisse der laufenden Umfrage können Sie hier verfolgen.


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