Richtsatzsammlung auf dem Prüfstand


Von:  BV, GIT - Isabel Birk / 14.03.2023 / 09:12


BERLIN. Die bundesweiten Werte der steuerlichen Richtsatzsammlungen werden bei Steuerprüfungen herangezogen, wenn die Buchhaltung unplausibel ist. Eine Klage führt nun dazu, dass das Bundesfinanzministerium prüfen muss, ob die Werte für Schätzungen praktikabel sind.


Jährlich wird eine neue Richtsatzsammlung vom BMF herausgegeben – nach Prüfung und eventueller Anpassung. Dann gilt sie als Grundlage für die Finanzverwaltung und Betriebsprüfer, wenn sie das betriebliche steuerliche Ergebnis mit den Ergebnissen von Betrieben aus der Branche vergleicht. Häufig hört man davon, wenn es um die Frage der Kassenführung geht – nicht selten werden dann die Einnahmen des Betriebes einfach auf der Grundlage der Richtsätze geschätzt.

Die Argumente aus der Klage eines Diskothekenbesitzers führen nun dazu, dass der Bundesfinanzhof das Bundesfinanzministerium in einen Dialog zur Klärung von Fragen eingeladen hat.

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