Nur Zusammen (aber mit Abstand) kommen wir da durch


Von:  LIV Nordrhein / 09.04.2020 / 08:00


Gemeinsame Erklärung der Tarifvertragspartner in NRW


Den Beschäftigten in Supermärkten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird derzeit viel Anerkennung in der Öffentlichkeit entgegen gebracht.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Maler- und Lackiererhandwerk, die in Coronazeiten weiter tapfer ihren Auftragspflichten nachkommen, statt sich im Homeoffice zu verschanzen, applaudiert abends leider niemand auf Balkonen.
Trotzdem schützen sie weiter Bausubstanz, dämmen Fassaden, sanieren Brücken und setzen Farbakzente. Ihnen gilt unser großer Dank und unsere ganze Anerkennung.

Unser gemeinsamer Appell an die Branche:
Nur gemeinsam kommen wir durch diese Krise.  Mit gegenseitigem Respekt, Anstand und einigen einfachen Spielregeln, die der Sicherheit und Gesundheit aller in unserer Branche dienen.

Gemeinsame Erklärung

Die aktuelle Corona-Pandemie bedeutet für das deutsche Maler- und Lackiererhandwerk, seine Arbeitnehmer und Unternehmer die bisher größte Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Wir werden sie auch gemeinsam meistern, mit einigen einfachen, aber wichtigen Regeln.

Dazu rufen die Tarifvertragsparteien des Maler- und Lackiererhandwerks in NRW,


der Maler- und Lackiererinnungsverband Nordrhein,
der Maler- und Lackiererinnungsverband Westfalen und
die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt


gemeinsam alle Betriebe und Arbeitnehmer*innen im Maler- und Lackiererhandwerk auf:

Die Gesundheit der Beschäftigten steht an oberster Stelle. Dabei sind alle gefordert: die Arbeitnehmer, die Arbeitgeber, die Bauleiter und Vorarbeiter auf den Baustellen, die Betriebsräte, Verbandsvertreter und Gewerkschaftssekretäre vor Ort. Wir alle leben vom Baugeschehen und müssen mit gutem Beispiel vorangehen!
•    Wo immer das möglich ist, soll ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden. Arbeiten in Innenräumen sollten nach Möglichkeit so organisiert werden, dass gerade in kleineren Räumen nur ein Beschäftigter arbeitet.

•    Das gilt auch für die Anfahrt zur bzw. Rückfahrt von der Baustelle. Fahrten in vollbesetzen Fahrzeugen sind zu vermeiden. Vielleicht stehen neben den „Bullis“ genügend Firmenfahrzeuge zur Verfügung, auf die man sich verteilen kann. Wenn nicht, sind möglichst private Fahrzeuge zu nutzen. Der Rahmentarifvertrag für gewerbliche Mitarbeiter regelt Kostenerstattungen durch den Arbeitgeber. Die Arbeitgeber finden auch sonst mit ihren Mitarbeitern gemeinsam gute, verantwortungsvolle Lösungen, was wir empfehlen.

•    Auch bei den Arbeitsabläufen gibt es zur Einhaltung des Abstands Lösungen oder technische Hilfsmittel. Brille, Handschuhe und Mundschutz (soweit vorhanden) können das Risiko einer Ansteckung verringern, falls der Mindestabstand einmal nicht eingehalten werden kann.
Zur Vermeidung von Infektionen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. von speziellen Atemschutzmasken derzeit nur bei direktem Kontakt mit erkrankten oder infektionsverdächtigen Personen sinnvoll und empfohlen.

•    Die Arbeitgeber bitten wir, die elementaren Hilfen für die zur Eindämmung der Pandemie notwendigen Hygieneempfehlungen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören fließendes Wasser, Seife und Einmalhandtücher. Auch dort, wo das bisher nicht durch die Arbeitsstättenverordnung vorgeschrieben ist, helfen eine mobile Wasserversorgung und Seifenspender. Arbeitnehmer bitten wir, davon reichlich und gründlich Gebrauch zu machen.

•    Husten und Niesen nur in die Armbeuge, Mund und Nase dabei bedecken, sich vom Kollegen abwenden, nicht an Mund, Nase oder Augen fassen.

•    Die Arbeitgeber bitten wir, die Einhaltung der Abstandsregelungen auch bei Unterkünften zu ermöglichen. Voll belegte Unterkünfte erhöhen das Risiko, dass bei der Erkrankung eines Mitarbeiters alle in Quarantäne müssen.

•    Versetzte Pausen führen dazu, dass die Sozialräume nicht zu voll werden. Pausenräume gut lüften. Versetzte Schichten vermindern das Ansteckungsrisiko.

•    Absprachen und Besprechungen sind möglichst telefonisch, Baubesprechungen nur soweit notwendig und im kleinen Kreis durchführen.

•    Möglichst feste Teams mit maximal zwei Personen bilden. Ein Tauschen der Mitarbeiter in den Teams nach Möglichkeit vermeiden.

•    Und: Wer Krankheitssymptome zeigt oder mit Coronavirus-Infizierten in Kontakt gekommen ist, hat sich umgehend zu melden – am besten per Telefon - und mit der Unternehmensleitung die weiteren Maßnahmen abzustimmen (z. B. nicht mehr zur Arbeit erscheinen und umgehend einen Arzt konsultieren.)

Nur wenn wir es gemeinsam weiterhin schaffen, den Gesundheitsschutz auf den Baustellen und in den Betrieben sicherzustellen, können wir die Krise bestmöglich bewältigen, Arbeitsplätze erhalten und weiterhin ein entscheidender Motor unserer Volkswirtschaft sein.

Appell an unsere Partner / Auftraggeber und die Politik

Damit der Motor nicht ins Stocken gerät, brauchen wir darüber hinaus aber Unterstützung und Solidarität aller am Bau- und Ausbauprozess maßgeblich Beteiligten:
•    Ã–ffentliche Aufträge müssen auch in der Krise weiter ausgeschrieben werden, zügige Zahlungen von Abschlags- und Schlussrechnungen müssen sichergestellt sein,
•    Störungen des Bauablaufs durch das Coronavirus müssen als höhere Gewalt eingestuft werden, pandemiebedingte Bauzeitüberschreitungen dürfen keine Vertragsstrafen nach sich ziehen.
•    Eine „faire Verteilung“ Corona-bedingter Baustellenmehrkosten für den erhöhten Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ist anzustreben.

Achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund.


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