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https://www.maler-lackierer-nr.de/aktuell/nachricht/artikel/nrw-soforthilfe-2020-weitere-verlaengerung-der-rueckzahlungsfrist-bis-zum-30-november-2023
Gedruckt am Freitag, den 26. April 2024
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in der Kabinettsitzung am 14. März auf gemeinsamen Vorschlag der Wirtschaftsministerin und des Ministers der Finanzen eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die NRW-Soforthilfe aus dem Jahr 2020 über den 30. Juni 2023 hinaus bis zum 30. November 2023 beschlossen.
Infolge des Kabinettbeschlusses können Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger den zurückzuzahlenden Betrag nunmehr bis zum 30. November 2023 ohne weitere Abstimmung mit dem Land überweisen. Die Überweisung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Bis dahin ist es für Soforthilfe-Empfangende also nicht erforderlich, individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen zu treffen.
Gegenstand des Kabinettbeschlusses ist auch, dass alle Schlussbescheide, die bestandskräftig geworden sind, aufrechterhalten werden.
Siehe auch Pressemitteilung: https://www.wirtschaft.nrw/weitere-verlaengerung-der-rueckzahlungsfrist-der-nrw-soforthilfe-2020-bis-zum-30-november-2023
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