Zum 1. Januar 2018 tritt im BGB die Reform des gesetzlichen Bauvertragsrechts in Kraft. Zu beachten ist, dass die Neuerungen lediglich BGB-Verträge betreffen. Eine Änderung der VOB/B ist damit nicht verbunden.
Neu im Vergleich zum bisherigen Werkvertragsrecht des BGB ist künftig die Unterteilung in
Werkvertrag, Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag.
Einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen finden Sie in einer Info des ZDH sowie in einem Merkblatt des Bundesverbandes Farbe-Gestaltung-Bautenschutz.
Mitgliederbereich (Anmeldung erforderlich):Info-Flyer des ZDHMerkblatt Bundesverband Farbe-Gestaltung-Bautenschutz